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Wärmepumpe

Förderbar: Alle Gebäude- und Wärmearten

  • Ersatz von fossilen Heizungen durch eine Wärmepumpe (kein Neu- oder Ersatzneubau)
  • Alle Gebäudearten (Wohn-, Gewerbe- & Industriebauten, auch jene im Besitz der öffentlichen Hand)
  • Alle Wärmearten (auch Prozesswärme)
  • Alle Typen von Wärmepumpen mit Qualitätslabel (Luft, Wasser, Erdwärme, Abwärme)

  • Ausnahme:

  • Kanton ZH: Wärmepumpen kleiner als 50 kW können von uns nicht gefördert werden
  • Kanton GL: Nur Gewerbegebäude und Prozesswärme sind zur Klimaprämie zugelassen
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