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Holzheizung

Förderbar: Alle Gebäude- und Wärmearten

  • Heizungsersatz fossil durch Holz (kein Neu- oder Ersatzneubau)
  • Alle Gebäudearten (Wohn-, Gewerbe- & Industriebauten, auch jene im Besitz der öffentlichen Hand)
  • Alle Wärmearten (auch Prozesswärme)
  • Alle Typen von Holzheizkessel zertifiziert durch Holzenergie Schweiz
    (Pellets, Schnitzel, Stückholz, Spezialholzfeuerungen auf Anfrage; keine Wohnraumfeuerungen)

  • Ausnahmen:

  • Kanton ZH & UR: Erhöhte Anforderungen an die Fördergesuchsprüfung aufgrund des kantonalen Energiegesetztes.
  • Kanton GL: Nur Gewerbegebäude und Prozesswärme sind zur Klimaprämie zugelassen
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