Holzheizung
Förderbar: Alle Gebäude- und Wärmearten
- Heizungsersatz fossil durch Holz (kein Neu- oder Ersatzneubau)
- Alle Gebäudearten (Wohn-, Gewerbe- & Industriebauten, auch jene im Besitz der öffentlichen Hand)
- Alle Wärmearten (auch Prozesswärme)
- Alle Typen von Holzheizkessel zertifiziert durch Holzenergie Schweiz
(Pellets, Schnitzel, Stückholz, Spezialholzfeuerungen auf Anfrage; keine Wohnraumfeuerungen) - Kanton ZH & UR: Erhöhte Anforderungen an die Fördergesuchsprüfung aufgrund des kantonalen Energiegesetztes.
- Kanton GL: Nur Gewerbegebäude und Prozesswärme sind zur Klimaprämie zugelassen
Ausnahmen: