Wärmepumpe
Förderbar: Alle Gebäude- und Wärmearten
- Ersatz von fossilen Heizungen durch eine Wärmepumpe grösser 50 kW
(kein Neu- oder Ersatzneubau)
In Mietliegenschaften sind auch Wärmepumpen unter 50 kW förderbar - Alle Gebäudearten (Wohn-, Gewerbe- & Industriebauten, auch jene im Besitz der öffentlichen Hand)
- Alle Wärmearten (auch Prozesswärme)
- Alle Typen von Wärmepumpen mit Qualitätslabel (Luft, Wasser, Erdwärme, Abwärme)
- Kanton ZH & UR: Erhöhte Anforderungen an die Fördergesuchsprüfung aufgrund des kantonalen Energiegesetztes. Die 50 kW Untergrenze gilt auch für Mietobjekte.
- Kanton GL: Nur Gewerbegebäude und Prozesswärme sind zur Klimaprämie zugelassen.
Ausnahmen: