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Erneuerbar Heizen lohnt sich doppelt

Beim Ersatz einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen. Das schweizweit einheitliche Förderprogramm unterstützt den Heizungsersatz in allen Bereichen: In Wohnbauten, im Büro- oder Gewerbegebäude und sogar für Industrieprozesse.

Förderung Holzheizung beantragenFörderung Wärmepumpe beantragen

Energie Zukunft Schweiz macht mit dem schweizweiten Förderprogramm «Klimaprämie» das erneuerbare Heizen finanziell attraktiver. Die Fördergelder stammen von der Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK. Die Klimaprämie wird anhand des bisherigen, fossilen Energieverbrauchs berechnet. 

Wichtigste Förderbedingungen

  • Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe
  • Auftrag wurde noch nicht vergeben
  • Die CO₂-Verminderungen werden an Energie Zukunft Schweiz AG abgetreten
  • im Vergleich mit einer fossilen Heizung "unwirtschaftlich" (wird bei Antragsprüfung durch Energie Zukunft Schweiz berechnet)
  • keine absolute gesetzliche Verpflichtung für erneuerbaren, resp. kein absolutes Verbot für fossilen Heizungsersatz

Was ist förderbar?

Förderbar ist der Heizungsersatz in allen Bereichen: In Wohnbauten, im Büro- oder Gewerbegebäude und sogar für Industrieprozesse

NICHT förderbar sind Wohnraumfeuerungen, der Ersatz von Elektroheizungen, Heizungen in Neu- und Ersatzneubauten sowie die Wärmeerzeugung für Gewächshäuser. Ebenso ausgeschlossen sind fossile bivalente Systeme (zum Beispiel Gas und Wärmepumpe), wenn die erneuerbare Komponente kleiner als 50 Kilowatt ist.
Ab 1. April 2023 sind bei Eigenbedarf nur noch Wärmepumpen grösser als 50 kW mit der «Klimaprämie» förderbar, keine Einschränkungen gibt es weiterhin für Wärmepumpen in Mietliegenschaften und für Holzheizungen.

In einzelnen Kantonen (aktuell BS, GE, GL, NE und ZH) gibt es im Vergleich mit den übrigen strengere gesetzliche Vorgaben zum Heizungsersatz. Wir klären die Förderbarkeit auch in diesen Kantonen gerne für Sie ab - eine Auszahlung des Förderbetrages kann dort erst nach der Genehmigung durch das zuständige Bundesamt erfolgen.

Füllen Sie unverbindlich den Programmantrag aus, und reservieren Sie so Ihren Förderbetrag. Innerhalb weniger Arbeitstage erhalten Sie eine Rückmeldung zur Förderbarkeit und zum weiteren Vorgehen.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie unser Klimaprämien Team

+41 615450323

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